Mietbedingungen
Diese Mietbedingungen gelten für die Miete eines Mobiliser über den Onlineshop schmerzfrei-golfen.ch. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und enthalten auch die Bedingungen für einen Kauf nach der Miete.
1. Vertragsabschluss
Der Mietvertrag kommt mit der Bestellung des Mobiliser über den Onlineshop und der anschliessenden Bestellbestätigung zustande.
Mit Abschluss der Bestellung bestätigt der Mieter bzw. die Mieterin, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie diese Mietbedingungen gelesen zu haben und zu akzeptieren.
2. Mietdauer und Mietpreis
Folgende Mietvarianten stehen zur Auswahl:
- 2 Wochen: CHF 360.–
- 4 Wochen: CHF 560.–
Die gewählte Mietdauer und der entsprechende Mietpreis werden bei der Bestellung angezeigt. Der Mietpreis ist bei der Bestellung vollständig zu bezahlen.
3. Beginn der Mietdauer
Die Mietdauer beginnt unter der Woche drei Tage nach Bezahlung, liegt ein Wochenende dazwischen fünf Tage nach Bezahlung.
Wird der Mobiliser abgeholt, gilt der Tag der Abholung als erster Tag der Mietdauer. Der Rückgabetermin ergibt sich aus der gewählten Mietdauer.
4. Zustand des Mobilisers
Der Mobiliser wird in funktionsfähigem Zustand und mit dem vereinbarten Zubehör übergeben bzw. versendet.
Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, den Mobiliser nach Erhalt auf offensichtliche Beschädigungen und Funktionsfähigkeit zu überprüfen und Beanstandungen möglichst umgehend mitzuteilen.
5. Sorgfältige Verwendung
Der Mobiliser ist sorgfältig und entsprechend der mitgelieferten Bedienungsanleitung zu verwenden. Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich insbesondere:
- den Mobiliser sachgemäss zu verwenden
- die Bedienungs- und Sicherheitshinweise zu beachten
- das Gerät vor Beschädigung, übermässiger Verschmutzung und Feuchtigkeit zu schützen
- keine technischen Veränderungen oder Reparaturen am Gerät vorzunehmen
- den Mobiliser ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weiterzuvermieten
Normale Gebrauchsspuren, die bei sachgemässer Verwendung während der Mietdauer entstehen, werden nicht in Rechnung gestellt.
6. Beschädigung und Verlust
Beschädigungen, Funktionsstörungen oder der Verlust des Mobiliser sind uns unverzüglich mitzuteilen.
Für Schäden, die durch unsachgemässe Verwendung, mangelnde Sorgfalt oder Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung verursacht werden, haftet der Mieter bzw. die Mieterin im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Bei einem vom Mieter bzw. von der Mieterin zu vertretenden Schaden können die notwendigen Reparaturkosten in Rechnung gestellt werden. Bei Verlust oder einem zu vertretenden Totalschaden kann der Zeitwert des Mobiliser in Rechnung gestellt werden.
7. Rückgabe
Nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der Mobiliser vollständig, sauber und zusammen mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör zurückzusenden.
Die Kosten für den Rückversand übernehmen wir. Eine frankierte Rücksendeetikette wird ein paar Tage vor Ablauf der Mietdauer per E-Mail zugestellt. Diese kann ausgedruckt und auf die Originalverpackung aufgeklebt werden.
Der Mobiliser ist sorgfältig und transportsicher in der dafür vorgesehenen Originalverpackung zu verpacken.
8. Verlängerung
Der Mobiliser kann bei der Erstbestellung für zwei oder maximal vier Wochen gemietet werden.
Sowohl die zweiwöchige als auch die vierwöchige Mietdauer kann nahtlos und beliebig oft verlängert werden. Hierfür muss vor Ablauf der aktuellen Mietperiode die gewünschte Verlängerung im Onlineshop ausgewählt und bezahlt werden. Bei rechtzeitiger Verlängerung kann der Mobiliser ohne Unterbruch weiter genutzt werden.
9. Verspätete Rückgabe
Wird der Mobiliser nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht fristgerecht zurückgesendet und wurde keine zulässige Verlängerung vereinbart, wird für die verspätete Rückgabe eine Pauschale von CHF 180.– pro angefangene zusätzliche Woche in Rechnung gestellt.
Massgebend für die fristgerechte Rücksendung ist das Datum der Aufgabe des Pakets beim mit der Rücksendung beauftragten Versanddienstleister.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere bei ausbleibender Rückgabe, Verlust oder Beschädigung des Mobiliser, bleiben vorbehalten.
10. Kauf nach der Miete
Der Mieter bzw. die Mieterin hat die Möglichkeit, den gemieteten Mobiliser nach Ablauf der Mietdauer zu kaufen.
Entscheidet sich der Mieter bzw. die Mieterin für den Kauf, wird der bereits bezahlte Mietpreis vollständig auf den Kaufpreis des Mobilisers angerechnet. Bei einer Mietdauer von zwei Wochen werden somit CHF 360.–, bei einer Mietdauer von vier Wochen CHF 560.– vom zum Zeitpunkt des Kaufs geltenden Kaufpreis abgezogen. Wurde die Miete verlängert, wird der gesamte bezahlte Mietbetrag dem Kaufpreis abgezogen.
Dieses Angebot gilt bis zehn Kalendertage nach Ablauf der vereinbarten Mietdauer. Der Kaufwunsch muss uns innerhalb dieser Frist per E-Mail an info@schmerzfrei-golfen.ch mitgeteilt werden. Nach Ablauf dieser Frist besteht kein Anspruch mehr auf die Anrechnung des Mietpreises.
Der Mieter bzw. die Mieterin kann bei uns eine Offerte für einen Kauf einholen. Auf Mietgeräte wird Rabatt gewährt. Dieser richtet sich danach, wie lange der Mobiliser vermietet wurde.
11. Anwendung des Mobilisers
Der Mobiliser ist ausschliesslich entsprechend der Bedienungsanleitung und den darin enthaltenen Sicherheits- und Anwendungshinweisen zu verwenden. Die Verwendung erfolgt in eigener Verantwortung.
Bei gesundheitlichen Beschwerden, bestehenden Erkrankungen, nach Operationen oder bei Unsicherheiten bezüglich der Anwendung sollte vor der Verwendung eine geeignete medizinische oder therapeutische Fachperson konsultiert werden.
Die Vermietung des Mobiliser stellt keine medizinische Diagnose, Behandlung oder individuelle Therapieempfehlung dar.
12. Vorzeitige Rückgabe
Wird der Mobiliser auf Wunsch des Mieters bzw. der Mieterin vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer zurückgegeben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Mietpreises. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben vorbehalten.
13. Eigentum
Der Mobiliser bleibt während der gesamten Mietdauer unser Eigentum. Durch die Bezahlung der Miete entstehen keine Eigentumsrechte am Mobiliser. Bei einem anschliessenden Kauf geht das Eigentum nach vollständiger Bezahlung des verbleibenden Kaufpreises auf den Käufer bzw. die Käuferin über.
14. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Soweit gesetzlich zulässig, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Vermieterin:
Physioverse
Bösch 21
6331 Hünenberg / Zug
Schweiz
info@schmerzfrei-golfen.ch
+41 79 631 28 48